Beim Heizölkauf besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB).
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17.08.2021 ist die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Klarstellung, dass die Ausnahme vom Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB auch für Einzellieferungen nicht leitungsgebundener Energien (Heizöl, etc.) gilt, erfolgt.
Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Der Preis der Ware hängt von Schwankungen auf dem Finanzmarkt ab, auf die der Unternehmer (Heizölhändler) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Für gewerblich handelnde Käufer besteht generell kein Widerrufsrecht.