Aufgrund der Beschlüsse des Klimakabinetts jagt eine Schlagzeile die nächste. Wer mit Öl heizt, fühlt sich da schnell verunsichert. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ölheizungsverbot? Das sollten Sie wissen:
Viele gute Gründe sprechen für moderne Ölheizungen - auch in Zukunft: Denn Öl-Brennwerttechnik ist hocheffizient, lässt sich ideal mit erneuerbaren Energien kombinieren und bietet durch den Einsatz regenerativer Brennstoffe langfristig sogar eine klimaneutrale Perspektive. Das Institut IWO hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den vielfach als „Ölheizungsverbot“ bezeichneten Beschluss für Sie zusammengestellt.
Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?
Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms auch das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.
Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus.
Was muss ich jetzt machen?
Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen.
Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?
Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.
Wie ist die Regelung konkret in Baden-Württemberg?
Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung ist in jedem Fall bis Ende 2025 als auch, nach jetzigem Stand, darüber hinaus natürlich möglich. Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden, z.B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einem (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan. Ab 2026 dürfte voraussichtlich eine Hybrid-Lösung auch für die Ölheizung in Baden-Württemberg weiter möglich sein. Das bedeutet zum Beispiel: Öl-Brennwerttechnik + Solarthermie oder Photovoltaik. Die Einzelheiten hierzu stehen aber noch nicht fest.
Leitfaden zur Modernisierung der Ölheizung VEH/UNITI-Fachinformation Stand: Januar 2021
Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?
Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solarkollektoranlage, mit 30% der Invesitionskosten. Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.
Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer?
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der 2021 geplanten CO2-Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger.
Wer bereits heute einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten will, muss dafür nicht in eine andere Heizung investieren: Mit klimaneutralem Heizöl werden bei der Verbrennung entstehende Treibhausgase durch eigens initiierte Klimaschutzprojekte ausgeglichen. In absehbarer Zeit stehen auch klimaneutrale, synthetische Brennstoffe zur Verfügung. Diese sogenannten E-Fuels können sowohl im Ölkessel als auch im Fahrzeugtank eingesetzt werden - ohne dass in eine neue Heizung oder ein neues Auto investiert werden muss. Dadurch können die CO2-Emissionen im Gebäude- und Verkehrssektor nahezu vollständig vermieden werden.
Quellen:
IWO Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. · Süderstraße 73 a · 20097 Hamburg www.zukunftsheizen.de
VEH, Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V., Tullastr. 18, D-68161 Mannheim www.veh-ev.de