Gas

Ihr passender Tarif für Sie

Gas von Stolch Energie

Ihr verlässlicher Partner in Sachen Energie.

Jetzt unkompliziert wechseln

Stolch Energie bietet Ihnen eine durchgängige und verlässliche Gasversorgung. Der Wechsel gestaltet sich völlig mühelos: Sie beauftragen uns, und wir kümmern uns um den Rest. Wir übernehmen die Abmeldung, koordinieren den Anbieterwechsel und liefern Ihnen Gas zum vereinbarten Tarif. Dabei entstehen für Sie weder zusätzliche Kosten noch Aufwand.

Sind Sie von steigenden Preisen betroffen?

Nutzen Sie im Falle einer Preiserhöhung Ihres Gasanbieters Ihr Sonderkündigungsrecht. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir beraten Sie umfassend. Bei uns finden Sie den passenden Gastarif zu fairen Konditionen.

Persönliche Betreuung von Stolch Energie

Stolch Energie bietet für alle Kunden individuelle Gaslösungen – egal ob für Privatpersonen, Gewerbe oder Industrie. Haben Sie spezielle Anforderungen an Vertragslaufzeiten, Preisgarantien oder Rechnungsmodalitäten? Oder sind Sie an Biogas interessiert? Wir finden immer den richtigen Tarif für Sie. Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite!

Häufige Fragen über Gas

Wissenswertes für Sie als Verbraucher

Allgemeine Fragen

Wie kann ich meinen Gasanbieter wechseln?

Der Wechsel ist für Sie sehr einfach, denn wir kümmern uns für Sie um alle anstehend Formalitäten. Wir leiten die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten ein und sorgen dafür, dass Ihre Gasversorgung auf keinen Fall unterbrochen wird.

Wir brauchen von Ihnen nur wenige Daten, wie z.B. Ihre Anschrift, die Zählernummer und den Wunschtermin für den Start Ihrer Belieferung.

Außerdem brauchen wir Ihren Jahresverbrauch, diesen finden Sie auf der Jahresabrechnung Ihres jetzigen Versorgers. Sie haben diesen gerade nicht zur Hand? Macht nichts! Wir helfen Ihnen, Ihren Verbrauch einzuschätzen.

Worauf muss ich beim Anbieterwechsel achten?

Außer auf die Wahl Ihres neuen Tarifs müssen Sie auf nichts achten. Die Wechselformalitäten übernehmen wir für Sie. Neben Ihren Daten brauchen wir dafür nur Ihre Zählernummer, den Namen und die Vertragsnummer (alternativ die Vertragskontonummer oder die Kundennummer) Ihres jetzigen Anbieters.

Es kann zu keiner Zeit zu einer Unterbrechung Ihrer Lieferung kommen, seien Sie unbesorgt.

Kann ich jederzeit wechseln?

Grundsätzlich ja. Allerdings gibt es in vielen Verträgen eine Vertragslaufzeit, die Sie erfüllen müssen. Sie können unter Beachtung der Kündigungsfristen jeweils zum Ende Ihrer persönlichen Vertragslaufzeit wechseln. Alle dazu notwendigen Formalitäten übernehmen wir für Sie.

Kann es passieren, dass ich während des Wechsels kein Gas erhalte?

Nein, es kann zu keinem Zeitpunkt zu einem Lieferausfall kommen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Wechselprozess nicht fehlerfrei ablaufen kann, springt Ihr Grundversorger vor Ort ein und ermöglicht den Wechsel zu uns.

Kostet der Wechsel etwas?

Wir freuen uns darüber, Energie zu Ihnen nach Hause bringen zu dürfen – daher ist der Wechsel natürlich kostenlos.

Was mache ich, wenn ich umziehe?

Wir freuen uns, wenn wir auch Ihr neues Zuhause mit Energie beliefern dürfen.

Unser Kundenservice regelt das für Sie: Für den Wechsel brauchen wir Ihr Einzugsdatum, Ihre neue Adresse und Ihre neue Zählernummer. Wir prüfen Preise und Konditionen in Ihrem neuen Zuhause und können die Umzugsformalitäten für Sie ganz bequem vornehmen. Rufen Sie uns einfach an. Es wird zu keiner Zeit zu einem Ausfall Ihrer Energieversorgung kommen, seien Sie unbesorgt.

Gibt es auch spezielle Tarife für größere Geschäftskunden?

Wir bieten Tarife für Privat- und Firmenkunden an, bis zu einem Verbrauch von 500.000 kWh Gas pro Jahr.

Sofern in Ihrem Unternehmen ein RLM-Zähler (Registrierende-Leistungs-Messung) verbaut ist, bitten wir Sie, uns direkt zu kontaktieren.

Kann ich den Vertrag von meiner Mitbewohnerin/meinem Mitbewohner übernehmen, wenn er auszieht?

Natürlich können Sie auch weiterhin Energie von uns beziehen. Statt einer Vertragsübernahme werden wir aber den Vertrag mit der ausziehenden Person abrechnen und beenden. Bitten Sie den derzeitigen Vertragsinhaber, sich bei uns zu melden. Sie können sich dann ganz einfach als Neukunde hier auf der Website bei uns anmelden.

Wieso erhalte ich weitere Abschlagsforderungen von meinem alten Anbieter?

Ihr bisheriger Lieferant kann Abschläge einfordern, bis die Belieferung durch uns erfolgt. Sobald Sie von uns die Vertragsbestätigung und den Termin der Belieferung erhalten, sind alle Formalitäten geregelt und Ihr bisheriger Anbieter hat den Wechsel bestätigt.

Was ist meine Vertragskontonummer?

Vertragskontonummer, Vertragsnummer oder auch Kundennummer: Unter dieser eindeutigen Nummer ist der Vertrag bei Ihrem Lieferanten registriert. Um Verwechselungen zu vermeiden, prüfen wir beim Lieferantenwechsel Ihre Zählernummer und die Vertragskontonummer – damit auch wirklich Ihre Belieferung und nicht die eines Nachbarn umgestellt wird.

Warum brauche ich meine Zählernummer?

Über Ihren Zähler wird Ihr tatsächlicher Energieverbrauch gemessen. Um den Zähler Ihrer Verbrauchsstelle zuordnen zu können, brauchen wir die eindeutige Nummer des Geräts.

Wer liest meinen Zähler ab?

Die Ablesung erfolgt durch Sie. Zum Abrechnungsstichtag (i.d.R. alle 12 Monate) werden wir Sie bitten, uns den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Zu Beginn und zum Ende einer Belieferung dürfen wir nur die von Ihrem Messstellenbetreiber gemeldeten Zählerstände verwenden. Daher bitten wir Sie, diese Zählerstände Ihrem jeweils zuständigen Netzbetreiber zu melden. Sie sollten von diesem auch eine gesonderte Aufforderung erhalten, Ihren Zählerstand mitzuteilen.

Sie können uns diese zur Plausibilisierung auch mitteilen, am einfachsten geht dies in Ihrem Kundenportal – nötig ist es jedoch nicht.

Ich habe noch nichts von meinem Wechsel zu Ihnen gehört. Was mache ich?

Wenn Sie zu uns gewechselt sind, aber keine E-Mail zur Bestätigung Ihres Wechsels erhalten haben, überprüfen Sie bitte den Spam-Ordner Ihres Posteingangs. Sofern Sie dort nicht fündig werden und noch immer keine E-Mails über Ihren Wechsel zu uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns.

Wem muss ich den letzten Zählerstand der alten und der neuen Meldeadresse mitteilen?

Ihre letzten Zählerstände der alten und neuen Adresse melden Sie direkt an den Messstellenbetreiber. Wir informieren Sie rechtzeitig, an wen Sie sich wenden müssen, gegebenenfalls kontaktiert Ihr Messstellenbetreiber Sie auch direkt. 

Wo finde ich meine Zählernummer?

Ihre Zählernummer befindet sich auf Ihrem Gaszähler. Sollte dieser nicht direkt zugänglich sein, wenden Sie sich bitte an den Eigentümer der Immobilie.

Warum muss ich eine PLZ und den geschätzten Verbrauch eingeben, um die Preise zu erhalten?

Unsere Preise hängen unter anderem von den Netznutzungsentgelten bei Ihnen vor Ort ab. Die Entgelte der Netzbetreiber sind zum Teil sehr unterschiedlich, weshalb wir nicht bundesweit die gleichen Preise anbieten können. Den geschätzten Verbrauch benötigen wir, damit wir die bestmögliche Abschlagshöhe bestimmen können, um eine unnötig hohe Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraums für Sie zu vermeiden.

Kann ich meinen Tarif auch wechseln?

Abhängig von der gewählten Vertragslaufzeit sind Ihre Konditionen für diesen Zeitraum bindend. Ein Wechsel des Tarifes ist im Rahmen der Vertragsverlängerung zum Ablauf der Laufzeit wieder möglich.

Fragen zu Gas

Muss ich eine Mindestmenge Gas verbrauchen, um Gas zu erhalten?

Ja, wir können nur solche Verbrauchstellen beliefern, die mindestens 5.000 kWh pro Jahr verbrauchen. Sofern Sie mit Gas heizen, sollten sie diesen Grenzwert aber erreichen – prüfen Sie hierzu Ihre letzte Jahresabrechnung.

Welche Steuern und Abgaben gibt es?

Ihr Gastarif beinhaltet zurzeit folgende Steuern und Abgaben:

  • Erdgassteuer
  • Umsatzsteuer
  • Konzessionsabgabe
  • Bilanzierungsumlage
  • CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz